Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 rückt näher und erinnert viele an die Einführung der DSGVO. Doch was bedeutet das konkret für Karriereseiten?
Das BFSG hat zum Ziel, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Damit sollen Menschen mit Behinderungen leichter am gesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
Unternehmen werden durch das BFSG verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das betrifft auch Karriereseiten, wenn sie Teil einer Corporate Website sind, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbietet, wie beispielsweise im Telekommunikations- oder Bankensektor.
Karriereseiten, die als eigenständige Microsites betrieben werden und sich ausschließlich an Bewerbende richten, fallen in der Regel nicht unter das BFSG.
Weitere Details und Ausnahmen finden sich in den Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden, sollten Karriereseiten folgende Maßnahmen umsetzen:
Ein "Barrierefreiheits-Disclaimer" sollte ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.
Unabhängig vom BFSG sollte jede Karriereseite barrierefrei sein. Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit, erreicht eine größere Zielgruppe und kann sich positiv auf das Google-Ranking auswirken. Außerdem stärkt sie das Employer Branding, indem aufgezeigt wird, dass das Unternehmen sich für Inklusion einsetzt. Langfristig bringt das ethische und rechtliche Vorteile mit sich.
🔍 Das BFSG mag eine Herausforderung darstellen, bietet aber auch die Gelegenheit, Karriereseiten zu optimieren und inklusiver zu gestalten. Unternehmen sollten die kommenden Monate nutzen, um die nötigen Anpassungen vorzunehmen und von einer größeren Bewerbungsbasis zu profitieren.