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Über BITE

Meldepflicht für
öffentliche Arbeitgeber:
Offene Stellen gehen an die Arbeitsagentur

Ohne qualifizierten Vermittlungsauftrag, wird diese Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt!

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Wenn bei öffentlichen Arbeitgebern eine Stelle frei wird oder neu geschaffen wird, und sich intern niemand Passendes findet, muss sie nach § 165 Satz 1 SGB IX frühzeitig der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Auf diese Weise bekommen auch schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, sich zu bewerben. So wird ihre Teilhabe am Arbeitsleben gefördert – und gleichzeitig ein faires und gleichberechtigtes Miteinander unterstützt.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Die Meldepflicht ist nur dann erfüllt, wenn eine Stelle mit einem sogenannten qualifizierten Vermittlungsauftrag gemeldet wird. Der Unterschied ist wichtig: Eine einfache Meldung sorgt lediglich für eine Veröffentlichung in der Jobbörse. Mit einem Vermittlungsauftrag dagegen geht die Meldung direkt an die spezialisierten Stellen der Agentur für Arbeit (§ 187 Abs. 4 SGB IX), die sich um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kümmern. So wird die gesetzliche Pflicht erfüllt – und zugleich der Nachweis erbracht, dass niemand benachteiligt wird.

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BITE hat auch in diesem Fall eine Lösung parat!

Mit dem BITE Bewerbermanager wird die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit so einfach wie nie zuvor. Dank der Direktschnittstelle profitieren unsere User von folgenden Vorteilen:

  • Umfassende Schnittstelle:
    Nicht nur Stellenanzeigen landen automatisch in der Jobbörse – auch Vermittlungsaufträge gehen direkt raus.
  • Alles im Blick dank BITE:
    Wir überwachen die Schnittstelle laufend und greifen im Notfall auch manuell ein, damit alles rundläuft.
  • Unterstützung vor Ort:
    Auf Wunsch gibt’s zusätzlich Betreuung durch die lokale Agentur für Arbeit – inklusive passender Vermittlungsvorschläge. BITE bietet auch hier einen umfassenden Lösungsweg an!
  • Automatische Übertragung:
    Große Datenmengen? Kein Problem – die Übertragung läuft komplett automatisch und spart jede Menge Arbeitsschritte.
  • Zeit & Ressourcen sparen:
    Durch die direkte Übertragung aus dem HR-System in die BA-Datenbank bleibt mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben.

Auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft profitieren hierbei!

Für Unternehmen der Privatwirtschaft ist die Nutzung unserer qualifizierten digitalen Schnittstelle zur Agentur für Arbeit ein entscheidender Schritt zur Optimierung der Personalprozesse und zur Absicherung gegen juristische Risiken:

Die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht:

Der §164 Abs. 1 SGB IX ist für private Arbeitgeber verbindlich. Bei der Besetzung freier Arbeitsplätze muss aktiv geprüft werden, ob diese mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Hierzu ist frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen.

Risikominimierung bei AGG-Klagen:

Die Nichtbeachtung der Pflichten des §164 SGB IX begründet schnell die Vermutung der Benachteiligung (§22 AGG) und damit Entschädigungsansprüche. Die korrekte Meldung per Schnittstelle ist das Gegenmittel: Sie minimiert das Risiko und dient als effektive Abwehr gegen AGG-Hopper.

Verpflichtung zum Qualifizierten Vermittlungsauftrag:

Die aktuelle Rechtsprechung (folgend der BAG-Logik) erweitert die Anforderungen an private Arbeitgeber. Die bisherige Pflicht zur bloßen "Verbindungsaufnahme" mit der Agentur für Arbeit wird nun als Pflicht zur Erteilung eines qualifizierten Vermittlungsauftrages interpretiert.

Vermittlungsauftragspflicht für private Arbeitgeber:

Die Rechtsprechung (folgend der BAG-Logik) nimmt die Pflicht zur Erteilung eines qualifizierten Vermittlungsauftrages inzwischen auch für private Arbeitgeber an, die zur "Verbindungsaufnahme" verpflichtet sind.

Dienstleistung des Bundes:

Die Nutzung der Schnittstelle und des Arbeitgeberservice ist eine moderne, digitale Dienstleistung der Bundesagentur für Arbeit.

Compliance ist Ihr
bester Schutz!

Damit Sie den Anforderungen und Pflichten mittels eines einfachen Klicks nachkommen können, stehen wir Ihnen mit unserer Direktschnittstelle zur Seite!


Compliance ist Ihr bester Schutz!